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SRH unterbreitet Angebot für Lohnerhöhungen im Gesundheitsbereich

• Die SRH bietet ein Paket aus Einmalzahlungen und Vergütungserhöhungen an • „Gute Balance zwischen Inflationsausgleich, Anerkennung der Leistung der Mitarbeiter:innen und Rücksichtnahme auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Kliniken“

Im Rahmen der aktuellen Gespräche um Lohnforderungen seitens der Gewerkschaft ver.di für die Mitarbeiter:innen im Gesundheitsbereich hat das Gesundheits- und Bildungsunternehmen SRH ein Angebotspaket mit einer Laufzeit bis 31.12.2024 vorgeschlagen. Das Angebot beinhaltet für jedes Jahr jeweils eine strukturelle tabellenwirksame und eine punktuelle Einmalzahlungskomponente.

„Das Angebot bildet aus unserer Sicht eine gute Balance zwischen Inflationsausgleich und Anerkennung der Leistung der Mitarbeiter:innen einerseits und Rücksichtnahme auf die teils sehr angespannte wirtschaftliche Lage der Kliniken andererseits“, erklärte Werner Stalla, Leiter des Gesundheitsbereiches der SRH. „In Anerkennung aller angebotenen Bestandteile liegt das Tarifangebot bei einem Volumen von über 10 Prozent.

Das Angebot gilt für alle Beschäftigten der Akutkliniken*, die dem ver.di-Haustarifvertrag unterfallen. Für die großen SRH-Rehakliniken, SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald und SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen, hat die SRH ein separates Angebot für einen spezifischen Reha-Tarifvertrag in Aussicht gestellt, das den Spezifika der Reha Rechnung trägt.

Eckdaten des Angebotes für die Akutkliniken
Alle Beschäftigten der Akutkliniken* der SRH, die zum nachfolgend genannten Stichtag dem ver.di-Haustarifvertrag unterfallen, erhalten folgende Einmalzahlungen mit der jeweils nächstfolgenden Lohnabrechnung:

Stichtag 01.04.2023: 1.000,- Euro steuerfrei, im Sinne der Inflationsausgleichsprämie, Teilzeitkräfte pro rata.

Stichtag 01.07.2024: 1.000,- Euro steuerfrei, im Sinne der Inflationsausgleichsprämie, Teilzeitkräfte pro rata.

Mit der Inflationsausgleichsprämie greifen wir die Initiative von Bundesregierung und Gewerkschaften auf, in wirtschaftlich unsicheren Zeiten dennoch ein Zeichen der Solidarität an unsere Mitarbeitenden senden zu können.

Mit dieser Lösung der Bundesregierung, haben wir die Möglichkeit gezielt und direkt den Nettolohn anzuheben. Die Wirkung der Einmalzahlungen sind dementsprechend beträchtlich.

Die Einmalzahlungen, die wir anbieten, entsprächen einer Steigerungswirkung in Höhe von 5,44%, umgerechnet auf eine Laufzeit von neun Monaten. Für die zweite Zahlung wären es sogar 8,16%, bezogen auf den Zeitraum von sechs Monaten.

Vergütungserhöhungen
Allen Beschäftigten der Akutkliniken* der SRH, die dem ver.di-Haustarifvertrag unterfallen, bieten wir die lineare Anhebung der Entgelttabellen mit folgenden Eckwerten an:

Stichtag: 01.07.2023
Gruppen A bis F: 2,5%
Gruppen G bis I: 2,0%

Stichtag: 01.01.2024
Gruppen A bis F: 2,0%
Gruppen G bis I: 1,5%

Da die Inflation die unteren Einkommen besonders belastet, möchten wir dem sowohl mit der pauschalen Einmalzahlung als auch mit einer differenzierten strukturellen Komponente entgegenwirken.

Allen Auszubildenden der Akutkliniken der SRH, die dem ver.di-Haustarifvertrag unterfallen, bietet die SRH die Erhöhung der Ausbildungsvergütung wie folgt an:

Stichtag: 01.07.2023: Anhebung um 100,- Euro brutto.
Stichtag: 01.01.2024: Anhebung um 100,- Euro brutto.

Für beide Tarifverträge schlägt die SRH eine Verlängerung der Gesamtlaufzeit bis 31.12.2024 vor.
Die Verhandlungen werden am 03.02.2023 fortgeführt.

 

*) Zu den Akutkliniken der SRH zählen: SRH Wald-Klinikum Gera, SRH Zentralklinikum Suhl, SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach, SRH Kurpfalzkrankenhaus Heidelberg, SRH Fachkrankenhaus Neresheim, SRH Krankenhaus Oberndorf a.N., SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen, SRH Kliniken Burgenlandkreis mit Standort Naumburg und Zeitz.

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Kontakt
Martin Kussler

Leiter Unternehmenskommunikation

Alexandra Bernd

fischerAppelt, relations GmbH