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SRH warnt: eine qualitätsorientierte stationäre Patientenversorgung ist in Deutschland nicht mehr gesichert

Die SRH, eines der größten Gesundheits- und Bildungsunternehmen Deutschlands, schlägt Alarm: den Kliniken in Deutschland drohe – unabhängig von der Trägerschaft – der finanzielle Kollaps. Bereits in diesem Jahr ginge die Schere aus deutlich steigenden Sach- und Personalkosten bei gleichzeitig nicht ansatzweise ausreichenden Erlösen so weit auseinander, dass viele Kliniken dies nicht mehr verkraften könnten.

Immer mehr Krankenhäuser in Deutschland schreiben tiefrote Zahlen: Im Jahr 2022 wird voraussichtlich mehr als die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser ein Defizit erwirtschaften, und zwar unabhängig von Größe, regionaler Ansiedlung oder Spezialisierung einer Klinik (Quelle: Krankenhaus-Rating-Report 2022). Damit ist ihre dauerhafte Existenz gefährdet: einerseits kann die Vergütung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr gesichert werden, andererseits sind wichtige Rücklagenbildungen für dringend notwendige Investitionen in Gebäude oder Medizingeräte unmöglich geworden. Die bereits prekäre Lage verschärft sich nun kurzfristig weiter:

  • Krankenhäuser sind energieintensiv und auf einen gesicherten Bezug von Gas angewiesen. Sie können bei der Behandlung und Pflege ihre Patient:innen weder bei Wärme noch Strom nennenswert einsparen.  Die Kosten für Energie sind bereits heute mehr als doppelt so hoch, was die Ergebnisse der Häuser dramatisch belastet.
  • Jedes Krankenhaus bezieht im Sachbereich Vorleistungen (wie etwa medizinisches Gerät oder Pflegebedarf), die ebenfalls von inflationären Preissteigerungen betroffen sind.
  • Forderungen nach inflationsausgleichenden Lohnsteigerungen und weitere personalpolitische Anpassungsmaßnahmen (z.B. „Entlastungstarifverträge“) sind ohne Gegenfinanzierung nicht leistbar.

Prof. Dr. Christof Hettich, Vorstandsvorsitzender der SRH, stellt klar: „Wir haben ehrliches Verständnis für die Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen. Und wenn eine Pflegekraft mich fragt, wie sie angesichts der Preissteigerungen um sie herum durch den Winter kommen soll, dann schulden wir ihr eine Antwort – und eine Lösung. Die Forderungen unseres Pflegepersonals und auch der Ärzte sind in der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und Belastungslage nur zu verständlich. Krankenhausbetreiber – ob privat oder kommunal – haben im aktuellen Finanzierungsmodell aber keinerlei Spielraum, diesen Forderungen nachzukommen, ohne die Krankenversorgung und Arbeitsplätze zu gefährden. Das heutige Finanzierungsmodell der Fallpauschalen und des Pflegebudgets reichen nicht aus, um die oben aufgeführten Maßnahmen zu kompensieren.“

„Statt eine Entlastung herbeizuführen, baut die Politik zusätzlichen Druck auf Krankenhausbetreiber auf“, ergänzt Werner Stalla, Geschäftsführer der SRH Gesundheit und Vorstandsmitglied der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft. „Ständig neue Gesetze, mit kurzen Umsetzungsfristen und drohenden Sanktionen bei Nichtbefolgen, belasten die Häuser mit einem enormen bürokratischen Aufwand. Die verschärfte einrichtungsbezogene Impfpflicht hat ihr Übriges getan und sorgt für tiefen Frust – sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite.“

Der Bund als auch die Länder hatten seit Ausbruch der Pandemie Bonuszahlungen ausgelobt – ein Tropfen auf den heißen Stein. „Die Versprechungen des Gesetzgebers auf weitere steuerfreie Bonuszahlungen, welche die Arbeitgeber nicht refinanziert bekommen, ist ein weiteres Beispiel für den Aktionismus und das Abwälzen von Verantwortung in der Gesundheitspolitik“, so Stalla.

Als Stiftungsunternehmen ohne Eigner mit Kapitalinteressen geht es der SRH nicht um Gewinnerzielung, sondern um die langfristige Sicherung der Patientenversorgung auf einem für ein Land wie Deutschland angemessenen Niveau. „Eine qualitätsorientierte stationäre Patientenversorgung ist in Deutschland aktuell nicht mehr gesichert“, warnt Prof. Hettich.

Vor diesem Hintergrund stellt die SRH für alle Kliniken Deutschlands drei Forderungen:

  • Kompensation der Energiebezugskostensteigerungen gegenüber 2021 – zeitlich begrenzt für die Jahre besonderer Belastung.
  • Berücksichtigung der weiteren, marktdurchschnittlichen Sachbezugs- und Personalkostensteigerungen in der Refinanzierung und zeitnahe Auskehr von Entlastungspauschalen.
  • Beschleunigte Überarbeitung und Umsetzung einer gänzlich neuen Krankenhausstrukturplanung in allen Bundesländern, um die bestehenden Leistungssteigerungsmöglichkeiten in der Gesamtversorgung (ambulant/stationär) schnell – nicht nur im universitären Bereich – anzugehen.

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SRH warnt: qualitätsorientierte stationäre Patientenversorgung ist in Deutschland nicht mehr gesichert