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„Die Impfpflicht zum 1. Oktober ist absurd und realitätsfremd“

In einer aktuellen Presseinformation kritisiert der Vorstandsvorsitzende des Gesundheits- und Bildungsunternehmens SRH, Prof. Dr. Christof Hettich, die derzeitige Gesetzgebung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht scharf: „Angesichts des kommenden verbesserten Impfstoffs ab Mitte Oktober ist eine einrichtungsbezogene verpflichtende Booster-Impfung zum 1.10. nicht vermittelbar.“

  • Das Gesundheits- und Bildungsunternehmen SRH kritisiert die aktuelle Gesetzgebung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht scharf
  • Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Christof Hettich: „Angesichts des kommenden verbesserten Impfstoffs ab Mitte Oktober ist eine einrichtungsbezogene verpflichtende Booster-Impfung zum 1.10. nicht vermittelbar.“

Ab dem 1. Oktober 2022 tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Danach werden als vollständig gegen das Coronavirus geimpft nur noch solche Personen gelten, die entweder dreifach geimpft sind oder zwei Impfungen und zusätzlich eine Genesung nach einer Infektion nachweisen können. Bis zum 30. September 2022 gelten noch doppelt geimpfte oder einfach geimpfte und genesene Menschen als „vollständig geimpft“.

Schon die ursprüngliche Regelung war als nicht vermittelbare Sonderbelastung kritisiert worden (vgl. SRH Presseinformation vom Dezember 2021). Den Zeitpunkt der neuerlichen Änderung hält Prof. Dr. Christof Hettich, Vorstandsvorsitzender des Gesundheits- und Bildungsunternehmens SRH, für unsinnig: „Nachdem ab Mitte Oktober neue, der aktuell vorherrschenden Omikron- bzw. BA.5-Variante des Coronavirus angepasste Impfstoffe erwartet werden, erscheint es mir absurd und realitätsfremd, dass die ohnedies belastete Personengruppe von Mitarbeiter:innen aus Pflege- und Klinikeinrichtungen dennoch bis spätestens 1. Oktober geimpft sein müssen. Der Gesetzgeber zwingt Menschen zu einer Impfung, obwohl wenige Wochen später ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, welcher nachweislich besser wirkt.“

Prof. Hettich fährt fort: „Am einen Tag loben Gesetzgeber und der Minister das großartige Engagement der durch Corona besonders gefährdeten Gruppe aus Pflege- und Klinikeinrichtungen. Am nächsten Tag wird diese Gruppe unter Androhung eines Tätigkeitsverbotes verpflichtet, sich impfen zu lassen – während sich der Großteil der Bevölkerung nach wie vor frei entscheiden kann, sich impfen zu lassen oder nicht. Und wiederum kurz darauf wird diese Gruppe auch noch gezwungen, eine suboptimale Impfung zu akzeptieren, da sie den optimierten Impfstoff nicht abwarten kann. Das ist ungerecht, unsolidarisch und lässt sich meines Erachtens überhaupt nicht vermitteln.“

Den Gesetzgeber kritisiert Prof. Hettich deshalb: „Das aktuelle Handeln scheint mir wenig durchdacht. Mir fehlt das richtige Augenmaß bei der Gesetzgebung und ihrem Vollzug. Und damit wird bewusst in Kauf genommen, dass viele Menschen diesem Beruf, in dem wir ohnedies Personalmangel haben, den Rücken kehren.“

Er fordert deshalb,

  • ein Verschieben der Frist zur Impfung jedenfalls um einige Wochen, damit Impfverpflichtete wenigstens die Möglichkeit haben, sich mit den neuen, wirksameren Impfstoffen impfen zu lassen,
  • ein Aussetzen des Vollzugs der zu erwartenden Verbote und Strafen, sollten Mitarbeiter:innen sich erst später mit den neuen Impfstoffen impfen lassen wollen,
  • die einrichtungsbezogene Impfpflicht als solche grundsätzlich zu überdenken.

Bereits im vergangenen Winter hatte sich Prof. Christof Hettich klar gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen: „Eine Impfpflicht nur für den Pflegebereich halte ich für ungerecht, unsolidarisch und falsch. Andere Teile der Gesellschaft sollten konsequenterweise ebenso einer Impfverpflichtung nachkommen. Denn auch andere Teile der Gesellschaft müssen zum Eindämmen dieser Pandemie beitragen.“

„Während die Regierung von zu erwartenden ‚Herbst- und Winterwellen‘ spricht, haben wir tatsächlich seit Monaten permanentes ‚Hochwasser‘ mit Inzidenzwerten in deutlich dreistelligen Bereichen und täglich zigtausenden Neuinfektionen. Die Politik muss meines Erachtens deutlich konsequenter und durchdachter handeln.“

Die SRH ist eines der größten Gesundheits- und Bildungsunternehmen Deutschlands. Die gemeinnützige Stiftung mit Hauptsitz in Heidelberg betreibt bundesweit 16 Akut- und Rehakliniken, etwa 150 Medizinische Versorgungszentren (MVZs) sowie zahlreiche Bildungseinrichtungen, die ebenso unter das Infektionsschutzgesetz fallen. Pro Jahr werden in diesen Einrichtungen etwa 1,2 Millionen Menschen durch die SRH versorgt.

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Prof. Dr. Christof Hettich, Vorstandsvorsitzender des Gesundheits- und Bildungsunternehmens SRH, kritisiert die einrichtungsbezogene Impfpflicht.