SRH Corporate

Unsere Verantwortung: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ab dem 01.01.2023 müssen in Deutschland im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeiter:innen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten. Wir bei der SRH bekennen uns klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten und unterstützen diese.

Die geschützten Rechtsgüter

Die geschützten Rechtsgüter

Unsere Aufgaben als Unternehmen

Wir sehen unsere Sorgfaltspflichten als Unternehmen bezogen auf den eigenen Geschäftsbereich, das Handeln unserer Vertragspartner sowie das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

  • Fortlaufende Dokumentationspflicht
  • Jährliche öffentliche Berichterstattung
  • Institutionalisiertes Risikomanagement
  • Verankerung in maßgeblichen Geschäftsabläufen
  • Complianceverantwortlichkeiten, Menschenrechtsbeauftragter
  • Grundsatzerklärung
  • Spezifisches Monitoring von Risiken und Verstößen
  • Beschwerdeverfahren
  • Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken
  • Mitteilung der Ergebnisse intern
  • Umsetzung Menschenrechtsstrategie
  • geeignete Beschaffungsstrategien & Einkaufspraktiken
  • Schulungen & Kontrollmaßnahmen
  • Verankerung gegenüber den unmittelbaren Zulieferern
  • Interne Sanktionsmechanismen zur sofortigen Beendigung
  • Konzept zur Beendigung und Minimierung bei direkten Zulieferern
  • Jährliche und anlassbezogene Evaluation

Beschwerdeverfahren

Alle Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen der SRH sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden. Alle Hinweise können anonym oder vertraulich abgegeben werden. Nach Erhalt wird Ihre Meldung sorgfältig geprüft. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Verstoß, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.