
Der Aufsichtsrat ist unabhängiges Kontrollorgan der SRH Holding im Sinne des Stiftungsgesetzes von Baden-Württemberg und befindet über Ziele und Grundsätze der Geschäftspolitik der SRH Holding und des Unternehmensverbunds. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und setzt sich aus institutionellen Mitgliedern aus dem öffentlichen Bereich und frei gewählten Mitgliedern zusammen: